Politik

Regelbedarfsermittlungsgesetz (für Hartz IV-Regelsätze)

Bündnis Sozialticket NRW


(Quelle: privat)
GDN - Bleiben Sie standhaft, Herr Laschet!
Der Bundesrat hatte deutlichen Ärger erkennen lassen, als ihm im Oktober (2020) erstmals der Gesetz-entwurf der Bundesregierung für ein neues Regelbedarfsermittlungsgesetz vorgelegt wurde.
. Von all seinen früheren Vorschlägen zur Verbesserung der Methodik und für eine größere Wirklichkeitsnähe einzelner Ausgabe¬positionen sei in dem neuen Gesetz kaum etwas berücksichtigt.
Die Konferenz der Sozialminister der Länder hatte deshalb dem Bundesrat einstimmig empfohlen, von der Regierung eine ganze Reihe von Nachbesserungen im Zuge der anstehenden Beratungen zu verlangen. Außerdem müsse das Bundesarbeitsministerium per Beschluss dazu bewegt werden, bis zum Sommer 2022 weitergehende Lösungsansätze für besonders problematische Aspekte, insbesondere eine vernünftige Fassung der Kinderbedarfe, zu entwickeln und vorzutragen. So wurde es auch vom Bundesrat beschlossen.

Mittlerweile sind wir 6 Wochen weiter, und im Bundestag ist der Gesetzentwurf bereits durch. Abgesehen von einer Aktualisierung der Leistungssätze anhand der jüngsten Lohn- und Preisentwicklung sowie einer Aufblähung des Gesetzes um zahlreiche weitere Artikel, mit Regelungen zu gänzlich anderen Sachverhalten, ist der Wortlaut in den hier interessierenden Passagen (Artikel 1-3) jedoch der alte geblieben.

Obwohl die Kritik des Bundesrats von sämtlichen Wohlfahrts- und Sozialverbänden geteilt wird , hat die Regierung komplett auf stur geschaltet. Es bleibt bei den Fehlern und Schwächen der bisherigen Regelsatz¬berechnung.
Angefangen bei der Definition der Referenzgruppen über den Einbezug verdeckter Armut in die Statistik bis hin zur realitätsfremden Behandlung bestimmter Ausgaben wie langlebige Gebrauchsgüter, Gesundheitskosten oder Energiekosten. Besonders ins Gewicht fallen erneut die vielen willkürlichen Kürzungen, die sich nach Berechnungen des Paritätischen auf 160 Euro im Monat summieren und damit die Regelsätze gewaltig nach unten drücken.
Wie reagiert der Bundesrat auf die Blockade?
Nimmt er den Fehde¬handschuh auf und verweigert seine Zustimmung oder lässt er das Vorhaben am Ende womöglich doch ohne Änderungen passieren? (Das Gesetz bedarf der Zustimmung der Länder, sonst kommt es nicht zustande. Und die betreffende Sitzung ist bereits diesen Freitag, am 27.11.).
Wir hoffen sehr, dass der Bundesrat bei seiner kritischen Haltung zu der Vorlage bleibt und den Vermittlungs¬ausschuss anruft. Auch, wenn das bedeuten sollte, dass die geplante Anhebung der Regelsätze nach SGB II, SGB XII und AsylBlG zum nächsten 1. Januar zunächst verschoben oder diese - ersatzweise - auf Grundlage des alten Bedarfsermittlungsgesetzes bestimmt werden müssten
Das Sozialticket-Bündnis von NRW hat deshalb letzte Woche den Ministerpräsidenten und die zustän-digen Fachminister von NRW angeschrieben, um sie zum Durchhalten zu bewegen. Die Mängel der Vorlage seien bekannt - und nicht behoben.
Der Brief schließt mit den Worten: “Sorgen Sie zusammen mit den Vertreter*innen der anderen Bundes-länder dafür, dass die die Regelbedarfs¬ermittlung betreffenden Artikel 1-3 des vorliegenden Gesetzentwurfs am 27.11. vom Bundesrat abgelehnt werden.“
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